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Zwangssterilisation
Ähnlich wie die Euthanasie-Programme war die Zwangssterilisation eine Maßnahme im Zuge der Rassehygiene und Erbgesundheitslehre der NS-Ideologie. Um die Fortpflanzung von Menschen mit körperlichen oder psychischen (Erb-)Krankheiten zu verhindern, wurden sie auf staatliche Anordnung unfruchtbar gemacht, so beispielsweise in der damaligen Nervenklinik in Homburg. Die angewandten Methoden waren unterschiedlich, reichten von chirurgischen Eingriffen bis zu chemischen Mitteln und waren vielfach enorm schmerzhaft und/oder tödlich. Mehrere tausend Männer und Frauen starben durch diese Eingriffe. Viele Überlebende der Zwangssterilisationsprogramme kämpften nach dem Ende des Dritten Reichs um Entschädigung und Anerkennung und bis heute wurden viele nicht entschädigt, denn Zwangssterilisation gilt auch heute noch in bestimmten Fällen als legale Maßnahme.
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