Rassenschande

Sexuelle Beziehungen zwischen Deutschen und Angehörigen anderer "Rassen", wie beispielsweise Jüdinnen und Juden oder slawischen Osteuropäer*innen, waren durch die Rassengesetze des NS-Staats verboten. In der Propaganda wurden sie mit dem Begriff der Rassenschande bezeichnet, insbesondere, wenn aus den Verbindungen Kinder hervorgingen. Wurde eine Beziehung, beispielsweise zwischen einem Deutschen und einer Jüdin oder einer Deutschen und einem Ostarbeiter entdeckt, drohten schwere Strafen, die von Haftstrafen über Zwangssterilisierung bis zur Todesstrafe reichten. Verurteilte wurden gesellschaftlich diskriminiert, verloren viele ihrer Rechte und wurden vom NS-Staatswesen gegängelt. Selbst nach dem Niedergang des Dritten Reichs endeten die Diskriminierungen vielfach nicht — das rassistische Gedankengut hatte sich bei großen Teilen der Bevölkerung festgesetzt und auch heute findet der Begriff der Rassenschande wieder Verwendung in rechtsradikalen und nationalistischen Kreisen.

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