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Rassengesetze (Nürnberger Rassengesetze)

Die Ideologie des Nationalsozialismus basierte stark auf Rassismus, also der Annahme, dass Menschen durch ihre Abstammung in verschiedene "Rassen" unterteilbar wären, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und Merkmale als über- oder unterlegen, als höher- oder minderwertig eingestuft werden könnten. Aufbauend auf pseudowissenschaftlichen Theorien definierte die NS-Ideologie also diese "Rassen".

Als ideale "Rasse" galten die sogenannten "Arier", von denen behauptet wurde, dass sie die Vorfahren des deutschen Volkes gewesen seien. Minderheiten wie Jüdinnen und Juden, Sinti*zze und Rom*nja wurden ebenfalls als "Rassen" definiert und als "minderwertig" eingestuft. Gleiches galt für die slawischen Bevölkerungen Ost-, Südosteuropas und Russlands. Um als "Deutsche" oder "Deutscher" zu gelten, musste man der Nazi-Systematik entsprechend arischer Abstammung sein. Alle anderen "Rassen" wurden aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Diese Ausgrenzung wurde durch die Nürnberger Rassengesetze von 1935 rechtlich legitimiert.

Diese Gesetze berührten alle Lebensbereiche der Minderheiten. Beispielsweise legten sie fest, wann Jüdinnen und Juden was und wie viel einkaufen gehen, wo sie sich aufhalten, wie viel Geld sie besitzen oder ob sie arbeiten durften. Ziel der Gesetze war die strikte Trennung der definierten "Rassen" und somit wurden auch sexuelle Beziehungen und Eheschließungen, die dieser Trennung widersprachen, verboten. Im Rahmen dieser Gesetze wurden sogar bestehende Ehen zwischen Deutschen und "Nicht-Deutschen" zwangsweise geschieden — vielfach gegen den Willen der Ehepartner*innen.

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