Porajmos

Porajmos – der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti*zze und Rom*nja

„Porajmos“ ist Romanes und bedeutet ins Deutsche übersetzt „das Verschlingen“. Mit dem Begriff wird der Völkermord an den europäischen Sinti*zze und Rom*nja zur Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet. Man geht heute davon aus, dass 500.000 Sinti*zze und Rom*nja durch die rassistische Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten ermordet wurden.

Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja zur Zeit des Nationalsozialismus

Siti*zze und Rom*nja gehören seit Jahrhunderten zur Deutschen Gesellschaft und sind seit jeher mit Verfolgung und Diskriminierung konfrontiert. Auf der Flucht vor Sklaverei wurden sie im Mittelalter vielfach für vogelfrei erklärt – das bedeutet straffrei verfolgt und getötet. Daneben erhielten Sinti*zze und Rom*nja Arbeits- und Niederlassungsverbote. Der Widerspruch: Genau das daraus resultierende „herumziehen“ wurde ihnen vorgeworfen. Im Kaiserreich und der Weimarer Republik wurde die rassistische Politik unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung weitergeführt. 

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde die Ausgrenzung und Verfolgung der Sinti*zze und Rom*nja Teil der rassistischen Politik. Mit den "Nürnberger Gesetzen" von 1935 wurden sie als „Fremdrasse“ deklariert. Sinti*zze und Rom*nja wurden ebenso wie Jüdinnen und  Juden zu Bürger*innen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft, Verbindungen zwischen ihnen und „Deutschblütigen“ waren verboten. Sie durften nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen, mussten ihr Vermögen abgeben, wurden vertrieben oder inhaftiert, mussten Zwangsarbeit leisten und waren weiteren Schikanen durch das NS-Regime ausgesetzt.

1938 wird auf Weisung Himmlers im „Reichskriminalpolizeiamt“ in Berlin eine zentrale Stelle eingerichtet, die die Erfassung und Verfolgung der Sinti*zze und Rom*nja im "Deutschen Reich" steuerte und koordinierte. Noch im selben Jahr folgten erste größere Deportationen in Konzentrationslager wie Sachsenhausen, Buchenwald, Dachau oder Ravensbrück, wo die Deportierten Zwangsarbeit für SS-eigene Unternehmen leisten mussten. 

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges radikalisieren sich die Maßnahmen immer weiter und weiten sich auf alle besetzten Gebiete aus. Im Mai 1940 begannen die ersten Massendeportationen ganzer Familien aus dem "Deutschen Reich" in das besetzte Polen, die in Ghettos oder Konzentrationslagern endeten und für viele den Tod bedeuteten. Nach den ersten Feldzügen in der ehemaligen Sowjetunion gab es zudem Massenerschießungen von Sinti*zze und Rom*nja in den besetzten Gebieten. 

Am 16. Dezember 1942 ordnete Heinrich Himmler mit dem sogenannten "Auschwitz-Erlass" die Ermordung aller Sinti*zze und Rom*nja an, die die Verfolgung bis dahin überlebt hatten. Daraufhin werden etwa 23.000 Sinti*zze und Rom*nja aus fast ganz Europa in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verbracht und in einem eigenen Lagerabschnitt (B II) festgehalten. Ab März 1943 gab es die ersten Massenvernichtungsaktionen in diesem Lagerteil. Zwei Monate später wurde der Josef Mengele leitender Lagerarzt und missbrauchte die Häftlinge für seine rassistischen medizinische Versuche. 

Nach Selektionen durch die SS wurden im Frühjahr und Sommer 1944 etwa 3.000 Sinti*zze und Rom*nja in andere Konzentrationslager ins Reich deportiert. Dort sollte ihre Arbeitskraft bis zu ihrer endgültigen Vernichtung für die deutsche Rüstungsindustrie ausgebeutet werden. In Auschwitz-Birkenau blieben etwa 4.300 Menschen zurück, vor allem Alte, Frauen und Kinder. Sie alle wurden bei der Auflösung des Lagerteils in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 trotz verzweifelter Gegenwehr in den Gaskammern ermordet.

Die Zahl der im nationalsozialistisch besetzen Europa und in den mit Hitler-Deutschland verbündeten Staaten ermordeten Sinti*zze und Rom*nja wird auf eine halbe Million geschätzt. Von den 35.000 bis 40.000 erfassten deutschen und österreichischen Sinti*zze und Rom*nja wurden etwa 25.000 ermordet.

Bis 1982 hat es gedauert, dass Deutschland die Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit offiziell als Völkermord anerkannt hat. Noch bis 1963 verweigerte der Bundesgerichtshof ihnen Entschädigungszahlungen, da sie nicht aus rassistischen Gründen sondern aus Gründen der Verbrechensbekämpfung verfolgt worden seien. Auch eine Folge davon, dass viele Kriminalbeamte nach 1945 noch in Amt waren.

Das Urteil wurde zwar revidiert und später auch Entschädigungszahlungen geleistet, diese erreichten aber viele Betroffene nicht mehr.

Erst 2015 wurde der 2. August durch das Europäische Parlament offiziell zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti*zze und Rom*nja erklärt.

 

Auswahl an weiterführenden Infos und Bildungsangeboten: 

NDC Saar:

Landesverband Deutscher Sinti und Roma im Saarland: 

  • Beratungsangebote für Betroffene von Antiziganismus, Bildungsangebote an Schulen und für Pädagogische Fachkräfte: http://lvbsr-saar.de/ 

Bildungsangebote und Informationsplattformen außerhalb vom Saarland: 

 

Verwendete Quellen: 

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