Ostarbeiter*innen

Als Ostarbeiter*innen wurden Zwangsarbeiter*innen bezeichnet, die aus den besetzten Gebiete der ehem. Sowjetunion rekrutiert wurden. Fast drei Millionen Ostarbeiter*innen wurden im Verlauf des Weltkrieges im ganzen Deutschen Reich eingesetzt, die Mehrheit von ihnen gegen ihren Willen nach Deutschland verschleppt.

Um sie von anderen Zwangsarbeiter*innen unterscheiden zu können, wurden sie mit dem diskriminierenden „OST“-Abzeichen gekennzeichnet, das sie auf der Kleidung tragen mussten. Ostarbeiter*innen wurden zum Ausgleich des akuten mangels an Arbeitskräften in der deutschen Industrie und Landwirtschaft eingesetzt, konnten sogar durch Privathaushalte angefordert werden, als Haushaltshilfen oder für den Wiederaufbau zerstörter Häuser. Sie wurden schlechter behandelt als Zwangsarbeiter*innen aus anderen Ländern, wie etwa Frankreich oder Italien. In den sogenannten Ostarbeitererlassen von 1942 war die Behandlung und Unterbringung der sowjetischen Zwangsarbeiter*innen klar geregelt. So waren z.B. Beziehungen zwischen Ostarbeiter*innen und Deutschen streng verboten und standen unter Strafe. Viele von ihnen starben aufgrund schlechter Versorgung, bei Luftangriffen, durch Misshandlung oder Mord und selbst nach dem Krieg drohte den Überlebenden Gefahr. Nach der Rückkehr in die ehemalige Heimat wurden viele von ihnen wegen angeblicher Kollaboration diskriminiert oder verfolgt. Menschen aus Polen zählten nicht zu den „Ostarbeiter*innen“, wurden aber als "Slawen" auch besonders schlecht behandelt. Auch für sie gab es festgelegte Bestimmungen, die in den sogenannten "Polenerlassen" vom 8. März 1940 festgehalten waren. 

Mit 2,8 Millionen Menschen stellten die Ostarbeiter*innen die größte Gruppe der 8,4 Millionen zivilen Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich dar.

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