Roonstraße 2 - Erbgesundheitsgericht Saarbrücken

„Das Gesetz zur Zwangssterilisation (‚Gesetz zur Verhütung erb­kranken Nachwuchses‘ – GzVeN) vom Juli 1933 sah vor, dass Menschen, die man für erbkrank hielt, auch gegen ihren Willen sterilisiert werden durften. Zwischen Oktober 1935 und Novem­ber 1944 wurden beim Erbgesundheitsgericht (EGG) Saarbrü­cken 2.689 Anträge auf Zwangsterilisation gestellt. Die erste Ste­rilisation wurde am 5.12.1935 durchgeführt. In den Jahren 1935 bis 1938 endeten zwischen 79% und 83% der Verfahren mit der Verurteilung zur Zwangssterilisation, d. h. es sind in diesen Jahren zwischen 2.360 und 2.480 Menschen zwangssterilisiert worden.

Zur Abwicklung des formel­len juristischen Verfahrens wurden in den jeweiligen Amtsgerichten sog. Erbgesundheitsgerichte installiert, die mit einem Juristen und zwei Ärzten besetzt waren. Der Saarbrücker Landge­richtspräsident Dr. Schäfer bestellte als Vorsitzenden des Erbgesundheitsgerichts Dr. jur. Adolf Fürst, als seinen Stellvertreter Amtsgerichtsrat Müller. Sie übten diese Funk­tion bis 1944 aus.“

Heute befindet sich in der Roonstraße 2 die Einfahrt zu einem Parkplatz. Eine Erinnerung an die Opfer der Zwangssterilisationen gibt es dort nicht.

Zitierte Literatur:

  • Werner Brill, Politischer Stadtführer. Saarbrücken 1933 bis 1945. Saarbrücken 2021, S. 112.

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